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LPD: Polizei für Silvesternacht gerüstet

Polizei für Silvesternacht gerüstet

Zur Gewährleistung der Sicherheit in der Silvesternacht werden heuer deutlich mehr Polizeikräfte im Einsatz stehen als die Jahre zuvor. Schwerpunkte der Streifen- und Kontrolltätigkeiten werden die Sicherheit im Straßenverkehr, Gewaltdelikte im öffentlichen Raum und die Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes sein.

Die letzte Silvesternacht 2021/2022 ist aus polizeilicher Sicht ruhig verlaufen, es kam vor einem Jahr zu keinen nennenswerten Zwischenfällen. Nach den pandemiebedingten Einschränkungen der vergangenen zwei Jahre, werden heuer aber mehr Veranstaltungen und damit verbunden eine höhere Verkehrs- und Personenfrequenz erwartet.

Schwerpunkte

Seitens der Verkehrspolizei sind deshalb im gesamten Land verstärkte Kontrollen in Hinblick auf Alkohol im Straßenverkehr angeordnet. Um Gewaltdelikten im öffentlichen Raum vorzubeugen, wird vor allem in den Ballungsräumen wie auch in den Bezirksstädten, auf polizeiliche Präsenz gesetzt. Neben den Streifen der Polizeiinspektionen werden heuer zusätzliche Bedienstete der Schnellen Reaktionskräfte, der Einsatzeinheit aber auch Diensthunde- und Zivilstreifen im Einsatz sein.

Pyrotechnik

Neben der Selbst- und Fremdgefährdung bei unsachgemäßer Verwendung von Feuerwerkskörpern, sind empfindliche Strafen bei der Nichtbeachtung der Vorschriften vorgesehen. Schon der Besitz eines „Schweizerkrachers“ für Jugendliche unter 16 Jahren ist eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe (Höchstbetrag: 3.600,- Euro) geahndet werden kann. Dieses Strafmaß gilt auch für die unrechtmäßige Verwendung von Feuerwerkskörpern im Ortsgebiet, wobei bereits der Versuch strafbar ist. Hier sind aber – unabhängig von den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes – die Verordnungen der jeweiligen Gemeinden zu berücksichtigen, welche die Verwendung von Feuerwerkskörpern regeln.

Warnung vor Sprengungen

In der letzten Nacht wurde wiederum eine Telefonzelle, offensichtlich mit einem Feuerwerkskörper, gesprengt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Landeskriminalamt wegen solchen bzw. ähnlichen Delikten in der Vergangenheit (Müllcontainer, Dixi-Klo etc.) nach den Bestimmungen der „vorsätzlichen Gemeingefährdung“ ermittelt. Bei diesen Straftaten sind die Grenzen zu eine „Bagatelldelikt“ weit überschritten – es drohen Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren!

Allgemeine Tipps für einen sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern

Neben der Exekutive kann jeder Bürger/jede Bürgerin selbst dazu beitragen, dass die gemütliche Silvesterfeier nicht mit einer Verletzung durch pyrotechnische Artikel endet. Wir haben einige Tipps/Hinweise zum gefahrlosen Abschuss von Feuerwerkskörpern zusammengestellt:

Verwenden sie nur zertifizierte Produkte (CE- Kennzeichnung etc.)

Halten Sie den angegebenen Sicherheitsabstand zu Feuerwerkskörpern ein!

Beachten sie die Schussrichtung von Raketen oder Böllern!

Nehmen sie selbst keine Veränderungen am Produkt vor!

Die Gegenstände dürfen nur einzeln und getrennt voneinander gezündet werden!

Schließen Sie Fenster, Haus- und Balkontüren, damit eventuelle "Irrläufer" keine Brände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus verursachen können!

Achten Sie auch auf eine sichere Umgebung, bei starker Trockenheit besteht Brandgefahr.

Verwenden Sie zum Abschuss von Raketen geeignete Vorrichtungen – niemals aus der Hand oder aus Flaschen abschießen!

Bei eventuellen "Zündversagern" keinesfalls aufheben, einfach liegen lassen!

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