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Tipp des Monats – „Wartefristen“

Bitte Vorsicht, wenn ihr neue Versicherungen abschließt. Es gibt bei manchen Versicherungssparten sogenannte Wartefristen.

Das bedeutet, dass erst nach dem Ablauf einer gewissen Frist, zum Beispiel drei Monaten, erst der Versicherungsschutz beginnt. Erkundige dich also immer bei deinem Versicherungsmakler, ob es Wartefristen gibt.

Beispiele:

Rechtsschutzversicherung – allgemeine Wartefrist von 3 Monaten

Krankenversicherung – 9 Monate bei Schwangerschaft, 6 Monate bei Zahntarifen

usw.

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