Bei Schäden bitte nicht einfach zuschauen, damit sie größer und schlimmer werden. Sachverständige können solche „Unterlassungen“ erkennen.
Die Schadenminderungspflicht gehört zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Er muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um einen Schaden abzuwehren bzw. so gering wie möglich zu halten – dabei sind die Weisungen des Versicherers zu befolgen. Die diesbezüglichen Aufwendungen (auch erfolglose) hat der Versicherer zu ersetzen.
Du arbeitest gerne im Team, packst mit an und hast Freude an der Zubereitung von Speisen? Dann werde Teil unseres Teams!
Die Entlohnung erfolgt nach den geltenden Kollektivverträgen für Arbeiter:innen im Hotel- und Gastgewerbe. Eine Überzahlung ist – abhängig von Qualifikation und Erfahrung – möglich.
Bewirb dich jetzt bei:
Gasthof Schweizerhof
z. Hd. Caroline Birnstingl
Zentrumstraße 2–4
8724 Spielberg
Telefon: +43 650 2170970
Wir freuen uns auf deine Bewerbung und darauf, dich kennenzulernen!